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Information zur Batterieverordnung gemäß § 18 BattG

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Symbol die chemische Kennzeichnung:

Cd = Cadmium
Pb = Blei
Hg = Quecksilber

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

www.bmu.de/abfallwirtschaft

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